MEDIENARCHIV 26.03.07

 

Konsequenzen gezogen

Senatsvorsitzender: "Die groben Verstöße machten Sanktionen in diesem Ausmaß notwendig."
Der Absteiger der T-Mobile Bundesliga dürfte seit Montag vorzeitig feststehen. Der Senat 5 der T-Mobile Bundesliga entschied nach den Insolvenzen der beiden Grazer Traditionsvereine auf eine Aberkennung von zehn Punkten für Puntigamer Sturm und 22 für Liebherr GAK für die laufende Saison.
 

Damit steht Ex-Meister GAK, dem wegen eines FIFA-Urteils (offene Forderungen des ehemaligen Spielers Daniel Kimoni) weitere sechs Zähler abgezogen werden, vor dem bitteren Oberhaus-Abschied. Zudem ist noch offen, ob die "Rotjacken" eine Lizenz für das kommende Spieljahr erhalten. Ist das nicht der Fall, dann würde der GAK gleich direkt in die Regionalliga durchgereicht.
 

Verstöße gegen Lizenzierungsverfahren
Der jeweilige Zehnpunkteabzug gilt als Folge der Insolvenzen und ist mit einer damit zusammenhängenden Nichterfüllung von Kriterien begründet. Der darüber hinausgehende Zwölfpunkteabzug für den GAK ist auf Verstöße gegen Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren zurückzuführen.
 

Den beiden Klubs steht innerhalb von zehn Tagen die Möglichkeit des Protests zu.
 

Der GAK hält damit nach 25 Runden nun aktuell bei einem Minuspunkt und hat nur mehr theoretische Chancen auf den Klassenerhalt. Sturm fällt mit 19 Zählern hinter Altach auf den neunten und damit vorletzten Rang zurück. Den Schwarz-Weißen waren schon zuvor wegen Verstößen gegen das Lizenzierungsverfahren drei Punkte abgezogen worden.
 

"Auch wirtschaftliche Kriterien gelten"
"Leider wird die heurige Meisterschaft nicht nur am grünen Rasen entschieden. Die Qualifikation für die Bundesliga erfolgt jedoch nicht ausschließlich auf sportliche Weise. Auf Basis der Lizenzierungsbestimmungen gelten darüber hinaus auch wirtschaftliche Kriterien, bei deren Nichteinhaltung entsprechende Sanktionen verhängt werden können", sagte Bundesliga-Vorstand Georg Pangl in einer ersten Reaktion.
 

Der Senatsvorsitzende Thomas Hofer-Zeni äußerte sich ähnlich: "Die groben Verstöße der beiden Klubs machten Sanktionen in diesem Ausmaß notwendig. Infolge der Insolvenzverfahren waren andere Sanktionsformen, wie zum Beispiel Geldstrafen, weder zweckmäßig noch möglich."