MEDIENARCHIV 23.10.06

 

 

  

Kann Spielbetrieb aufrechterhalten werden?

Ob Sturm die Bundesliga-Lizenz behält, hängt vom Masseverwalter ab.
Der SK Puntigamer Sturm Graz hat am Montagvormittag zugleich mit dem Konkursantrag auch einen Zwangsausgleichsantrag eingebracht.
 

Den rund 60 Gläubigern wird eine 20-prozentige Barquote angeboten, wofür man rund 2,2 Millionen Euro benötigen wird. Durch den Wegfall der Altlasten soll nach einer ungeprüften Fortführungsprognose ein Gewinn zu erzielen sein.
 

Unabhängig davon könnte eine Investorengruppe bereit sein, den Fortbetrieb zu finanzieren. Dabei soll es sich um den Transportunternehmer Hans Fedl und die Gerhard Mabler Finanzdienstleistungs-GesmbH handeln. Mehr dazu in oesterreich.ORF.at
 

750.000 Euro Kaution
Im Konkursantrag ist festgehalten, dass diese Gruppe bei Masseverwalter Norbert Scherbaum eine "Fortführungskaution" von 750.000 Euro hinterlegen wolle.
 

Die Ausgleichsquote soll über zukünftige Sponsoren oder Beteiligungsinteressierte aufgebracht werden. Zwei Investorengruppen haben laut Kreditschutzverband von 1860 (KSV) Interesse am Verein bekundet. Genaueres wurde dazu aber noch nicht bekannt gegeben.
 

Von den Kreditschützern wurde darauf hingewiesen, dass "auch mögliche Haftungen der Organe des Vereins zu überprüfen sein werden".
 

Betrieb soll weitergeführt werden
Der Betrieb des Fußballvereins werde vorerst weitergeführt. Ein Zusperren erfolgt laut den Kreditschutzverbänden nur, wenn eine Erhöhung des Ausfalls der Gläubiger zu befürchten ist, also weitere Verluste absehbar sind.
 

Ähnlich einem Verfahren zur Erlangung der Lizenz ist daher nunmehr im Rahmen des Konkursverfahrens nachzuweisen, dass die Finanzierung des laufenden Betriebes sichergestellt ist.
 

Das geschieht über eine Prognoserechnung und einen zu erstellenden Finanzplan. Eintretende Verluste sollen durch die Kaution abgefangen werden.
 

Entscheidung am 7. Dezember
In der Berichtstagsatzung am 7. Dezember am Grazer Handelsgericht muss Sturm die Finanzierbarkeit eines Zwangsausgleiches darstellen.
 

Innerhalb einer Maximalfrist von 14 Tagen nach Abhaltung der Berichtstagsatzung ist ein Zwangsausgleichsantrag einzubringen, über den die Gläubigerschaft abstimmt. Für die Annahme ist die Erlangung einer "Kopf- und Summenmehrheit" der anwesenden Gläubiger erforderlich.
 

Für Ersteres reicht eine einfache Mehrheit, bei der Summenmehrheit müssen drei Viertel der Forderungen der anwesenden Gläubiger bedient sein. Entscheidend ist hier die Zustimmung der öffentlichen Körperschaften wie Magistrat, Krankenkasse und Finanz.
 

Liga-Lizenz von Masseverwalter abhängig
Die Bundesliga reagierte am Montag auf das Einbringen des Konkursantrags mit einer Presseaussendung.
 

"Entsprechend den Bestimmungen des Lizenzierungsverfahrens hat die Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht zwangsläufig den Entzug der Lizenz zur Folge, obwohl diese Möglichkeit grundsätzlich besteht", hieß es.
 

Bundesliga-Vorstand Georg Pangl meinte: "Sollte der Masseverwalter die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs im Sinne der Befriedigung der Gläubigerinteressen als sinnvoll erachten, wird die Bundesliga diese Entscheidung natürlich unterstützen. Der SK Sturm wäre dann weiterhin Mitglied der T-Mobile Bundesliga. Erst eine Einstellung des Spielbetriebs durch den Masseverwalter hätte den Lizenzentzug zur Folge."
 

Lizenzvergabe war korrekt
Dass den Grazern im Mai 2006 überhaupt die Lizenz für das laufende Spieljahr erteilt wurde, begründete die Liga damit, dass die notwendigen Kriterien bzw. die positive Fortbestandsprognose (von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestätigt) erfüllt wurden.
 

"Eine Lizenzverweigerung unter diesen Voraussetzungen wäre mit Sicherheit vom Ständigen Neutralen Schiedsgericht auf Grund nicht bestimmungsgemäßer Entscheidung aufgehoben worden", so Pangl.
 

Lizenz keine Garantie für Fortbestand
Zum Lizenzierungsverfahren im Allgemeinen meinte der Burgenländer: "Das von der UEFA vorgeschriebene Lizenzierungsverfahren dient den Klubs als unterstützendes Kontrollinstrument in ihrem Handeln im wirtschaftlichen Bereich."
 

"Auch eine positive Lizenzentscheidung kann nicht als absolute Garantie für den finanziellen Fortbestand eines Klubs gewertet werden. Die Klubfunktionäre sind für alle intern getroffenen Entscheidungen eigenverantwortlich."
 

Das in der österreichischen Liga angewandte Lizenzierungsverfahren wird jährlich von einem von der UEFA beauftragten, unabhängigen Schweizer Zertifizierungsunternehmen ob der Einhaltung der knapp 50 von der UEFA vorgegebenen Qualitätsstandards geprüft und zugelassen.