Den rund 60 Gläubigern wird eine 20-prozentige Barquote angeboten,
wofür man rund 2,2 Millionen Euro benötigen wird. Durch den Wegfall
der Altlasten soll nach einer ungeprüften Fortführungsprognose ein
Gewinn zu erzielen sein.
Unabhängig davon könnte eine Investorengruppe bereit sein, den
Fortbetrieb zu finanzieren. Dabei soll es sich um den
Transportunternehmer Hans Fedl und die Gerhard Mabler
Finanzdienstleistungs-GesmbH handeln. Mehr dazu in
oesterreich.ORF.at
750.000 Euro Kaution
Im Konkursantrag ist festgehalten, dass diese Gruppe bei
Masseverwalter Norbert Scherbaum eine "Fortführungskaution" von
750.000 Euro hinterlegen wolle.
Die Ausgleichsquote soll über zukünftige Sponsoren oder
Beteiligungsinteressierte aufgebracht werden. Zwei Investorengruppen
haben laut Kreditschutzverband von 1860 (KSV) Interesse am Verein
bekundet. Genaueres wurde dazu aber noch nicht bekannt gegeben.
Von den Kreditschützern wurde darauf hingewiesen, dass "auch
mögliche Haftungen der Organe des Vereins zu überprüfen sein
werden".
Betrieb soll weitergeführt werden
Der Betrieb des Fußballvereins werde vorerst weitergeführt. Ein
Zusperren erfolgt laut den Kreditschutzverbänden nur, wenn eine
Erhöhung des Ausfalls der Gläubiger zu befürchten ist, also weitere
Verluste absehbar sind.
Ähnlich einem Verfahren zur Erlangung der Lizenz ist daher
nunmehr im Rahmen des Konkursverfahrens nachzuweisen, dass die
Finanzierung des laufenden Betriebes sichergestellt ist.
Das geschieht über eine Prognoserechnung und einen zu
erstellenden Finanzplan. Eintretende Verluste sollen durch die
Kaution abgefangen werden.
Entscheidung am 7. Dezember
In der Berichtstagsatzung am 7. Dezember am Grazer Handelsgericht
muss Sturm die Finanzierbarkeit eines Zwangsausgleiches darstellen.
Innerhalb einer Maximalfrist von 14 Tagen nach Abhaltung der
Berichtstagsatzung ist ein Zwangsausgleichsantrag einzubringen, über
den die Gläubigerschaft abstimmt. Für die Annahme ist die Erlangung
einer "Kopf- und Summenmehrheit" der anwesenden Gläubiger
erforderlich.
Für Ersteres reicht eine einfache Mehrheit, bei der
Summenmehrheit müssen drei Viertel der Forderungen der anwesenden
Gläubiger bedient sein. Entscheidend ist hier die Zustimmung der
öffentlichen Körperschaften wie Magistrat, Krankenkasse und Finanz.
Liga-Lizenz von Masseverwalter abhängig
Die Bundesliga reagierte am Montag auf das Einbringen des
Konkursantrags mit einer Presseaussendung.
"Entsprechend den Bestimmungen des Lizenzierungsverfahrens hat
die Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht zwangsläufig den Entzug
der Lizenz zur Folge, obwohl diese Möglichkeit grundsätzlich
besteht", hieß es.
Bundesliga-Vorstand Georg Pangl meinte: "Sollte der
Masseverwalter die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs im Sinne der
Befriedigung der Gläubigerinteressen als sinnvoll erachten, wird die
Bundesliga diese Entscheidung natürlich unterstützen. Der SK Sturm
wäre dann weiterhin Mitglied der T-Mobile Bundesliga. Erst eine
Einstellung des Spielbetriebs durch den Masseverwalter hätte den
Lizenzentzug zur Folge."
Lizenzvergabe war korrekt
Dass den Grazern im Mai 2006 überhaupt die Lizenz für das laufende
Spieljahr erteilt wurde, begründete die Liga damit, dass die
notwendigen Kriterien bzw. die positive Fortbestandsprognose (von
unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestätigt) erfüllt wurden.
"Eine Lizenzverweigerung unter diesen Voraussetzungen wäre mit
Sicherheit vom Ständigen Neutralen Schiedsgericht auf Grund nicht
bestimmungsgemäßer Entscheidung aufgehoben worden", so Pangl.
Lizenz keine Garantie für Fortbestand
Zum Lizenzierungsverfahren im Allgemeinen meinte der Burgenländer:
"Das von der UEFA vorgeschriebene Lizenzierungsverfahren dient den
Klubs als unterstützendes Kontrollinstrument in ihrem Handeln im
wirtschaftlichen Bereich."
"Auch eine positive Lizenzentscheidung kann nicht als absolute
Garantie für den finanziellen Fortbestand eines Klubs gewertet
werden. Die Klubfunktionäre sind für alle intern getroffenen
Entscheidungen eigenverantwortlich."
Das in der österreichischen Liga angewandte Lizenzierungsverfahren wird jährlich von einem von der UEFA beauftragten, unabhängigen Schweizer Zertifizierungsunternehmen ob der Einhaltung der knapp 50 von der UEFA vorgegebenen Qualitätsstandards geprüft und zugelassen.
