MEDIENARCHIV

 

Entlassung durch den Hinterausgang

Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.
Der frühere Präsident des Fußballklubs Sturm Graz, Hannes Kartnig, ist am späten Montagnachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
 

Kartnig verließ das Gebäude laut mehreren Augenzeugen über den Hinterausgang und wurde mit einem Wagen abgeholt. Für ihn wurde eine Kaution von rund 1,2 Mio. Euro hinterlegt.
 

Rätselraten über Kaution
In der Verhandlung über die U-Haft beschloss die Untersuchungsrichterin offenbar, die "unbedenkliche Herkunft" der Kaution anzuerkennen und die Entlassung des Ex-Sturm-Zampanos zu genehmigen.
 

Das große Rätsel bleibt vorerst, wie Kartnig oder seine Anwälte die doch beträchtliche Summe von 1,2 Millionen Euro aufbringen konnten.
 

Kartnig bleibt bedeckt
Kartnig selbst will sich bis zu einem möglichen Verfahrensbeginn nicht öffentlich äußern. Die gaben seine Anwälte Richard Soyer und Michael Pacher am Montagabend in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz bekannt.
 

Kartnig wolle sich nun der "Untersuchungsarbeit" widmen, sagte Pacher. Die Kaution in Höhe von 1,2 Mio. Euro sei schon sehr hoch, meinte Soyer: "Ich habe nicht gewusst, dass Graz ein derart teures Pflaster ist." Kartnig gehe es gut, er habe die Entscheidung herbeigesehnt.
 

Von einer Person
Die Kaution sei von einer "dritten Person" gestellt worden, die allerdings nicht in der Öffentlichkeit auftreten wolle, hieß es. Bei den Advokaten war man erst von einer Kaution in Höhe von einer Mio. Euro ausgegangen, die man auch in Form einer Bankgarantie vorgelegt habe. Die dann noch erforderlichen 200.000 Euro habe im Laufe des Nachmittags ebenfalls die bewusste Person zur Verfügung gestellt.
 

"Sieht nicht mitgenommen aus"
Kartnig müsse mehrere Auflagen erfüllen, berichteten die Juristen: "Er musste geloben, nicht zu flüchten und die Untersuchungen nicht zu behindern. Ferner muss er sich einmal in der Woche bei Gericht melden und einen Ortswechsel anzeigen."
 

Der Reisepass sei eingezogen. Kartnig befinde sich in seinem Haus in Graz, hieß es: "Er wohnt wie bisher an der gleichen Adresse". Auf die Frage eines Journalisten, ob Kartnig die U-Haft zugesetzt habe, sagte Pacher: "Wir haben ihn nicht gewogen, aber er sieht nicht mitgenommen aus."
 

Tatsächlich "unbedenklich"?
Der Enthaftung war ein Verwirrspiel vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte zuvor erklärt, dass die Unbedenklichkeit der Bankgarantie - die Kartnigs Anwälte vorgelegt hatten - nicht gegeben sei. Zudem habe die Garantie nur eine Mio. Euro umfasst - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
 

Beschwerde der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft legte laut ihrem Sprecher Manfred Kammerer Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Das habe aber keine aufschiebende Wirkung, so Kammerer. Die Beschwerde geht nun zum Oberlandesgericht, dieses könne über eine Anweisung, eine Erhöhung der Kaution oder auch die neuerliche Inhaftierung Kartnigs entscheiden.
 

Soyer merkte an, dass die Anwälte sich ebenfalls eine Beschwerde vorbehalten, da man die Kaution für zu hoch empfinde. Es sei auch möglich, dass das Oberlandesgericht die Höhe der Kaution herabsetze. Wann es darüber eine Entscheidung gebe, könne man nicht sagen. Dies könnte in ein bis drei Wochen auch sein.
 

Sekretär ebenfalls enthaftet
Der ebenfalls in U-Haft gewesene Ex-Sturm-Sekretär war bereits davor enthaftet worden. Der langjährige Sturm-Sekretär wurde gegen Abgabe seines Reisepasses aus der U-Haft entlassen.