Kartnig verließ das Gebäude laut mehreren Augenzeugen über den
Hinterausgang und wurde mit einem Wagen abgeholt. Für ihn wurde eine
Kaution von rund 1,2 Mio. Euro hinterlegt.
Rätselraten über Kaution
In der Verhandlung über die U-Haft beschloss die
Untersuchungsrichterin offenbar, die "unbedenkliche Herkunft" der
Kaution anzuerkennen und die Entlassung des Ex-Sturm-Zampanos zu
genehmigen.
Das große Rätsel bleibt vorerst, wie Kartnig oder seine Anwälte
die doch beträchtliche Summe von 1,2 Millionen Euro aufbringen
konnten.
Kartnig bleibt bedeckt
Kartnig selbst will sich bis zu einem möglichen Verfahrensbeginn
nicht öffentlich äußern. Die gaben seine Anwälte Richard Soyer und
Michael Pacher am Montagabend in einer kurzfristig einberufenen
Pressekonferenz bekannt.
Kartnig wolle sich nun der "Untersuchungsarbeit" widmen, sagte
Pacher. Die Kaution in Höhe von 1,2 Mio. Euro sei schon sehr hoch,
meinte Soyer: "Ich habe nicht gewusst, dass Graz ein derart teures
Pflaster ist." Kartnig gehe es gut, er habe die Entscheidung
herbeigesehnt.
Von einer Person
Die Kaution sei von einer "dritten Person" gestellt worden, die
allerdings nicht in der Öffentlichkeit auftreten wolle, hieß es. Bei
den Advokaten war man erst von einer Kaution in Höhe von einer Mio.
Euro ausgegangen, die man auch in Form einer Bankgarantie vorgelegt
habe. Die dann noch erforderlichen 200.000 Euro habe im Laufe des
Nachmittags ebenfalls die bewusste Person zur Verfügung gestellt.
"Sieht nicht mitgenommen aus"
Kartnig müsse mehrere Auflagen erfüllen, berichteten die Juristen:
"Er musste geloben, nicht zu flüchten und die Untersuchungen nicht
zu behindern. Ferner muss er sich einmal in der Woche bei Gericht
melden und einen Ortswechsel anzeigen."
Der Reisepass sei eingezogen. Kartnig befinde sich in seinem Haus
in Graz, hieß es: "Er wohnt wie bisher an der gleichen Adresse". Auf
die Frage eines Journalisten, ob Kartnig die U-Haft zugesetzt habe,
sagte Pacher: "Wir haben ihn nicht gewogen, aber er sieht nicht
mitgenommen aus."
Tatsächlich "unbedenklich"?
Der Enthaftung war ein Verwirrspiel vorausgegangen. Die
Staatsanwaltschaft Graz hatte zuvor erklärt, dass die
Unbedenklichkeit der Bankgarantie - die Kartnigs Anwälte vorgelegt
hatten - nicht gegeben sei. Zudem habe die Garantie nur eine Mio.
Euro umfasst - mehr dazu in
oesterreich.ORF.at.
Beschwerde der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft legte laut ihrem Sprecher Manfred Kammerer
Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Das habe aber keine
aufschiebende Wirkung, so Kammerer. Die Beschwerde geht nun zum
Oberlandesgericht, dieses könne über eine Anweisung, eine Erhöhung
der Kaution oder auch die neuerliche Inhaftierung Kartnigs
entscheiden.
Soyer merkte an, dass die Anwälte sich ebenfalls eine Beschwerde
vorbehalten, da man die Kaution für zu hoch empfinde. Es sei auch
möglich, dass das Oberlandesgericht die Höhe der Kaution herabsetze.
Wann es darüber eine Entscheidung gebe, könne man nicht sagen. Dies
könnte in ein bis drei Wochen auch sein.
Sekretär ebenfalls enthaftet
Der ebenfalls in U-Haft gewesene Ex-Sturm-Sekretär war bereits davor
enthaftet worden. Der langjährige Sturm-Sekretär wurde gegen Abgabe
seines Reisepasses aus der U-Haft entlassen.