MEDIENARCHIV 08.12.06

 

Gläubiger fordern über 11 Mio.

Sechs Millionen werden überprüft

Laut Scherbaum wäre ein Zwangsausgleich die beste Lösung für die Gläubiger.

Nach den Worten von Masseverwalter Norbert Scherbaum und Sturm-Vertreter Michael Drexel, die sich nach der Tagsatzung am späten Donnerstagnachmittag der Presse stellten, liefen die Fortführungsbemühungen für den SK Sturm erfolgreich.

 

An Forderungen der rund 100 Gläubiger gebe es rund 11,177 Millionen Euro, davon anerkannt seien 4,816 Mio. Euro. Zu diesen Beträgen könnten nächste Woche noch 1,5 Mio. Euro der Wirtschaftsbetriebe GmbH kommen - ebenso wie Forderungen der Finanzprokuratur, ebenfalls in Millionenhöhe.

 

Die Mittel werde man aber von außen und nicht durch Spielerverkäufe aufbringen, der mögliche Abgang von Sturm-Spieler Christoph Leitgeb sei daher kein Thema mehr. Der ÖFB-Spieler, für den es viele Interessenten gibt, hat überdies erklärt, Sturm zumindest im Frühjahr treu zu bleiben.

 

6,3 Millionen werden bestritten

Laut Scherbaum ist die "Finanzprokuratur ja Hauptgläubiger", er habe aber Signale erhalten, dass es von dieser bis 24. Dezember eine Entscheidung für eine Lösung geben werde.

 

Er selbst sei der Ansicht, dass der Gesamtanspruch der Finanz von 6,3 Mio. Euro "ein sehr extremer Standpunkt" sei. Dieser Betrag wurde von einem von Scherbaum beauftragten Wirtschaftsprüfer überprüft, man habe nun beim Finanzamt unter Darlegung des Rechtsstandpunktes einen maximalen Nachforderungsbetrag von rund 2,8 Mio. Euro dargelegt.

 

Einspruch bis 15. Jänner möglich

Das Finanzamt sei aber nach wie vor der Meinung, dass die im Zwischenbericht dargelegte Gesamtforderung zu Recht bestehe. Scherbaum geht davon aus, dass beide Extremstandpunkte der Parteien nicht durchsetzbar sind. Gegen die von Scherbaum bestrittenen Summen können die Gläubiger nun bis 15. Jänner Einspruch erheben.

 

Angestrebt wird von Sturm aber weiterhin ein 20-prozentiger Zwangsausgleich, wofür rund 2,2 Millionen Euro notwendig wären. Laut Drexel hat man drei potente steirische Unternehmen an der Hand, die rund zwei Mio. Euro aufbringen könnten.

 

Zwangsausgleich für Gläubiger besser

Masseverwalter Scherbaum hat auch Sachverständige mit der Bewertung aller Sachwerte, der Liegenschaftswerte des Trainingszentrums sowie mit der Erstellung eines Vermögensstatus beauftragt, um für die Prüfung der Angemessenheit des Zwangsausgleichsvorschlages den Gläubigern "ein entsprechendes Alternativszenario für den Fall der Schließung des Vereins bieten zu können".

 

Unter dem Strich sei es aber besser, wenn der Verein nicht zerschlagen werde, denn dann schaue weit weniger heraus als die 20-prozentige Zwangsausgleichsquote - die sei nämlich zu schaffen.

 

Angebot der Superquote

Aus Sicht der Gläubiger sei eine Barquote von 20 Prozent jedenfalls vorteilhafter, sofern eine Verbesserung des Zwangsausgleiches durch das Anbot einer so genannten Superquote erfolge.

 

Dies bedeutet, dass den Gläubigern die Möglichkeit der Ausschüttung einer Superquote für den Fall der erfolgreichen Durchsetzung von Organhaftungs-, Schadenersatzansprüchen gegen Dritte sowie Anfechtungsansprüchen angeboten wird.

 

Keine Forderung von Kartnig

Auf die Frage, ob es im Gegenteil eine Forderung von Ex-Präsident Hannes Kartnigs Perspektiven-Werbung an Sturm gebe, schnarrte der sonst so sachliche Scherbaum recht emotional: "Die hätte ich bestritten."

 

Der Masseverwalter hat sich im Gegenzug für die Konkursmasse als Privatbeteiligter dem Strafverfahren gegen Hannes Kartnig und namentlich noch nicht bekannte Verantwortliche des gemeinschuldnerischen Vereins angeschlossen.

 

25. Jänner als Tag der Entscheidung

Wirklich ernst wird es für Sturm nun am 25. Jänner 2007: Dann findet die Zwangsausgleichstagsatzung statt. Das Konkursverfahren könnte mit Bestätigung des Zwangsausgleiches "sofort aufgehoben werden". Damit könnte der Verein außerhalb des Konkursverfahrens weitergeführt werden.

 

Sturm habe ein großes Potenzial, vor allem mit dem eingeschlagenen Weg des Spieler-Nachwuchses aus dem "eigenen Stall". "Und vergessen Sie nicht - ein entschuldeter Verein bekommt eine Bundesliga-Lizenz ungleich leichter", sagte Drexel.

 

Dank an die Fans

Durch die Unterstützung der Fans konnten aus den nach Konkurseröffnung stattfindenden Heimspielen weit höhere Kartenerlöse als budgetiert erzielt werden, nämlich rund 300.000 Euro.

 

Nun habe man sogar einen Überschuss von rund 100.000 Euro erwirtschaftet - auch wenn man nicht von weiterhin so anhaltend hohen Besucherzahlen der Heimspiele ausgehen könne. Eine gute Nachricht sei es jedoch auch, so Scherbaum, dass man die als Bankgarantie erlegte Fortführungskaution in Höhe von 750.000 Euro noch nicht habe antasten müssen.

 

Darüber hinaus haben die Sturm-Sponsoren sich zu einer weiteren Unterstützung des Vereines bekannt - sie werden auch im Konkursfortbetrieb ihre Zahlungen gemäß den Sponsorverträgen leisten.

 

Konkursrichter als "Schiedsrichter"

Von der Fortführung bis zum Verkauf gibt es viele Möglichkeiten.

Der krisengeschüttelte T-Mobile-Bundesligist SK Puntigamer Sturm Graz steht angesichts hoher Schulden vor dem Konkursrichter - quasi dem "Schiedsrichter" im Insolvenzverfahren. Im Folgenden ein Überblick über die Insolvenzarten im österreichischen Recht (Quelle: Kreditschutzverband von 1870).

 

Ausgleich: Bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung beantragt das Unternehmen selbst den Ausgleich und legt einen Ausgleichsvorschlag vor. Die gesetzliche Mindestquote, die den Gläubigern angeboten werden muss, beträgt 40 Prozent der offenen Forderungen binnen zwei Jahren.

 

Stimmen die Gläubiger zu, endet das Verfahren. Mit Bezahlung der Ausgleichsquote hat das Unternehmen seine Altschulden getilgt. Es kann weitergeführt werden.

 

Konkurs: Bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung beantragt das Unternehmen selbst oder ein Gläubiger den Konkurs, wenn ein Ausgleich nicht möglich ist.

 

Der vom Gericht bestellte Masseverwalter führt dann die Geschäfte weiter und entscheidet gemeinsam mit dem Gläubigerausschuss über Fortbestand, Stilllegung und Verwertung des Unternehmens.

 

Zwangsausgleich: Auch im Konkurs ist noch nicht alles verloren. Für einen Zwangsausgleich muss das Unternehmen seinen Gläubigern mindestens 20 Prozent der Forderungen innerhalb von zwei Jahren bieten.

 

Stimmen die Gläubiger zu, kommt es zur Konkursaufhebung. Mit Bezahlung der vereinbarten Quote hat das Unternehmen seine Altschulden getilgt. Es kann weitergeführt werden.

 

Liquidation: Ziel des Konkurses ist es, einen möglichst hohen Prozentsatz der offenen Forderungen ("Quote") zu erwirtschaften. Der Masseverwalter muss dazu bestmöglich verwerten.

 

Meist wird das Unternehmen geschlossen und alle Aktiva verkauft. Manchmal kann auch die "Marke" veräußert werden, d. h. das Unternehmen wird geschlossen, der gut eingeführte Markenname lebt mit einem neuen Eigentümer weiter.

 

Abgewiesener Konkursantrag: Ein Konkursverfahren wird nur eröffnet, wenn ausreichend Vermögen für die Anlaufkosten des Verfahrens (derzeit 4.000 Euro) vorhanden ist.

 

Liegt dem Gericht keine Information über ein solches Vermögen oder ein Kostenvorschuss vor, wird das Verfahren nicht eröffnet, der Antrag wird abgewiesen.